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Immobilien & Steuern – Kauf, Verkauf, Grunderwerbsteuer & Befreiungen

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Gesetzeslagen & Details können sich ändern oder vom Einzelfall abhängen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung bzw. das zuständige Finanzamt.

Kurz zusammengefasst

  • Kauf: In der Regel fällt Grunderwerbsteuer an; es gibt Befreiungen bei bestimmten nahen Verwandten und Konstellationen.
  • Verkauf: Gewinne können steuerfrei sein, z. B. nach Spekulationsfrist oder bei Eigennutzung.
  • Dokumentation & Einzelfallprüfung sind entscheidend – im Zweifel fachlich beraten lassen.
  • Wir unterstützen bei Vermarktung & Unterlagen – steuerliche Details klären Sie bitte mit Profis.

Überblick & Ziel dieses Beitrags

Beim Immobilienkauf denken viele zuerst an Grunderwerbsteuer – beim Verkauf an Spekulationsfristen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen eine kompakte Orientierung: Welche Steuern können anfallen? Wo gibt es Befreiungen? Und worauf sollten Käufer & Verkäufer besonders achten?

Steuerarten im Überblick

Grunderwerbsteuer (Kauf)

Einmalige Steuer beim Erwerb von Grundstücken/Immobilien. Höhe & Details sind bundeslandspezifisch; es gibt gesetzliche Ausnahmen.

Einkommensteuer (Verkauf)

Kann auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften anfallen – Stichwort Spekulationsfrist & Eigennutzung.

Weitere Abgaben

Grundsteuer (laufend), ggf. Umsatzsteuer bei Sonderfällen (z. B. gewerblich) – für Privathaushalte i. d. R. nicht relevant beim Kauf/Verkauf.

Beim Kauf: Grunderwerbsteuer & Befreiungen

Was ist die Grunderwerbsteuer?

  • Fällt grundsätzlich beim Erwerb von Grundstücken/Immobilien an.
  • Bemessungsgrundlage ist meist der Kaufpreis inkl. bestimmter mitgekaufter Bestandteile.
  • Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach Landesrecht; Zahlung i. d. R. Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.

Befreiungen im Familienkreis (Auswahl)

  • Erwerbe zwischen bestimmten nahen Verwandten können grunderwerbsteuerfrei sein.
  • Beispiele sind häufig: Ehegatten/Lebenspartner, Eltern ↔ Kinder. Details & Grenzen beachten.
  • Wichtig: Nicht jede Übertragung ist automatisch befreit; der Einzelfall entscheidet (Verwandtschaftsgrad, Art der Übertragung, Gegenleistung).

Praxis-Tipp

Prüfen Sie früh, ob eine Befreiung greifen kann und welche Nachweise (z. B. Verwandtschaft, Vertragsgestaltung) erforderlich sind. Abstimmung mit Notariat & Steuerberatung spart Zeit und Kosten.

Grunderwerbsteuersätze nach Bundesland(Stand: 01.01.2025)

BundeslandSatzseit
Baden-Württemberg5,0 %05.11.2011
Bayern3,5 %
Berlin6,0 %01.01.2014
Brandenburg6,5 %01.07.2015
Bremen5,0 %01.01.2014
Hamburg5,5 %01.01.2023
Hessen6,0 %01.08.2014
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %01.07.2019
Niedersachsen5,0 %01.01.2014
Nordrhein-Westfalen6,5 %01.01.2015
Rheinland-Pfalz5,0 %01.03.2012
Saarland6,5 %01.01.2015
Sachsen5,5 %01.01.2023
Sachsen-Anhalt5,0 %01.03.2012
Schleswig-Holstein6,5 %01.01.2014
Thüringen5,0 %01.01.2024

Quellen: Fachverlag Haufe (Übersicht, Stand 01.01.2025) und Germany Trade & Invest (GTAI) – „Real Estate Transfer Tax Rates in the Federal States 2025“. Angaben ohne Gewähr; länderspezifische Änderungen sind möglich.

Beim Verkauf: Spekulationsfrist & Ausnahmen

  • Gewinne können einkommensteuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung keine ausreichende Frist verstrichen ist und keine Ausnahmeregelung greift.
  • Häufige Steuerfreiheit: Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren oder Einhaltung einer ausreichend langen Haltedauer (umgangssprachlich „Spekulationsfrist“).
  • Sonderfälle (z. B. Teilvermietung, Ferienimmobilien, Erbschaft/Schenkung) können die Einordnung verändern.

Dokumentation

Halten Sie Eigennutzung, Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte sowie relevante Belege (z. B. Meldebestätigungen) griffbereit – das erleichtert die Prüfung.

Typische Fallstricke

Möbel & Nebenleistungen

Was zum Kaufpreis zählt kann die Bemessungsgrundlage beeinflussen. Saubere Vertragsaufteilung & Notariatsabstimmung sind sinnvoll.

Teilvermietung

Eigennutzungsprivileg kann eingeschränkt sein; Einzelfall prüfen (z. B. Einliegerwohnung).

Erbschaft & Schenkung

Fristen & Befreiungen können abweichen; oft treten Erwerber in Fristen des Rechtsvorgängers ein.

Häufige Fragen

Wann ist ein Erwerb innerhalb der Familie grunderwerbsteuerfrei?

Bei bestimmten nahen Verwandten (z. B. Ehegatten/Lebenspartner, Eltern–Kinder) können Befreiungen greifen. Ob sie anwendbar sind, hängt von der konkreten Konstellation ab (Art der Übertragung, Gegenleistung etc.).

Ist mein Immobilienverkauf immer steuerfrei, wenn ich selbst dort gewohnt habe?

Eine durchgehende Eigennutzung (z. B. im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren) kann zur Steuerfreiheit führen. Sonderfälle (Teilvermietung, Feriennutzung) bitte individuell prüfen lassen.

Kontakt & Beratung

Sie planen einen Kauf oder Verkauf? Wir unterstützen bei Bewertung, Vermarktung und Unterlagen – und vernetzen Sie auf Wunsch mit geeigneten Steuerexpert:innen.

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